Facebook Chance und Gefahr
Die sogenannten „Sozialen Netzwerke“ sind zur Zeit sehr „In“.
Viele Vereine wollen sich auch als modern präsentieren und springen mit auf die „Social Welle“.
Bei den meisten Vereinen und Verbänden bedeutet social Netzwerk aber gleich „Facebook“.
Das ein Auftritt bei Facebook und Co nicht ohne Gefahr für den Seitenbetreiber ist, darauf weist jetzt der Landessportbund in seinem Newsletter hin.
Im Kegelbereich hat zuletzt der HKBV seine Seite online gestellt auch der SKV Stadtallendorf ist zum Beispiel mit einer Seite auf Facebook vertreten.
Der Deutsche Keglerbund hat bereits Ende letzten Jahres seinen Facebook-Auftritt angekündigt, bisher aber wohl nicht umgesetzt.
Der DSKB nutzt zeitweise ein anderes „Social Netzwerk“, nämlich Twitter, allerdings nicht als Netzwerk sondern nur als Ergebnisdienst.
Welche Gefahren bestehen bei einer Facebook-Page ?
Grundsätzlich sind es die gleichen, die auch bei einer „normalen“ Internetseite bestehen.
Dies sind vor allem Haftungsfragen in Hinblick auf Verletzungen des Urheberrechts, Marken- und Wettbewerbsrecht oder es kann zu Beleidigungen oder Verleumdungen kommen, in fast allen Fällen haftet der Seitenverantwortliche.
Allerdings kommt bei den Web 2.0 Auftritten hinzu, dass auch Aussenstehende Beiträge online stellen können.
Praxistipps aus rechtlicher Sicht
Praxistipps verspricht der Newsletter des LSBH.
Leider stellt der Newsletter mehr Fragen als er Antworten gibt:
- Welche Nutzungsbedingungen sind auf der jeweiligen Plattform (z. B. Facebook, Twitter) zu beachten ?
- Wer trägt im Außenverhältnis zu Dritten die Haftungsrisiken und wie mit Haftungsfragen im Innenverhältnis umgegangen wird ?
- Welche Rahmenbedingungen sind bei der Nutzung fremden und eigenen Contents (z. B. Texte, Bilder und Videos) zu beachten ?
- Wann droht eine Haftung im Falle des Setzens eines Hyperlinks ?
- Ob und in welchem Umfang die Verantwortlichkeit des Vereins auch für rechtswidrige Inhalte von Dritten (insbesondere „Fan-Einträge“ auf Facebook) gegeben ist ?
- In welchem Umfang besteht auch bei Sozialen Medien eine Impressumspflicht ?
Der Newsletter gibt lediglich Tipps, die Kompetenzen und Haftungsfragen bereits im Vorfeld genau zu regeln und empfiehlt einen gutgeschulten Social Media Beauftragten.