Auch Vereine können in die Lage kommen, dass sie zusätzliches Kapital brauchen.
Umlagen sind dann ein beliebtes Mittel um die Finanzen des Vereins aufzufrischen.
Wofür kann der Verein Umlagen erheben ?
Möglich sind allgemeine Umlagen zur Bestreitung von originären Vereinsaufgaben.
Investitionsumlagen zur Anschaffung oder Herstellung von Vereinsvermögen, wobei die Kosten deutlich über dem normalen Maß liegen.
Sonderumlagen zur Sanierung des Vereins.
Umlagen werden wie Mitgliedsbeiträge behandelt. Deshalb müssen sie von der Mitgleiderversammlung beschlossen werden.
Grundsätzlich dürfen nur Umlagen von Mitgliedern erhoben werden, wenn sich eine Rechtsgrundlage aus der Satzung oder der Beitragsordnung ergibt.
Da Umlagen wie Mitgliedsbeiträge behandelt werden, ist für die gezahlten Umlagen auch kein Spendenabzug möglich.
Wie hoch dürfen Umlagen sein ?
Gemeinnützigen Vereine dürfen Mitgliedsbeiträge, Umlagen und Aufnahmegebühren nur innerhalb bestimmter Höchstgrenzen erheben, da ansonsten der Allgemeinheit der Zugang zu dem Verein verwehrt wird.
Mitgliedsumlagen und Mitgliedsbeiträge dürfen zusammen im Durchschnitt 1023 Euro pro Jahr nicht übersteigen.
Investitionsumlagen darf ein gemeinnütziger Verein bis zu einem Betrag von 5113 Euro innerhalb von 10 Jahren je Mitglied erheben.
Da Umlagen als Mitgliedsbeiträge gelten sind sie den ideellen Einnahmen zuzuordnen und unterliegen nicht der Umsatz- und Körperschaftssteuer.