Ein Verein erhebt Mitgliedsbeiträge um seine Kosten zu decken.
Da diese Kosten durch die Preisenwicklung steigen, müssen auch die Beiträge von Zeit zu Zeit angepasst werden.
Aber welche Beitragserhöhungen müssen die Mitglieder hinnehmen ?
In der Vereinssatzung ist zumeist nur geregelt, ob und welche Beiträge die Mitglieder leisten müssen. Die Höhe des Beitrages wird dann in der Mitgliederversammlung festgelegt.
Hier gilt:
Einzelne Mitglieder müssen grundsätzlich Beitragserhöhungsbeschlüsse der Mitgliederversammlung hinnehmen, allerdings nur, soweit sie nach den Bedürfnissen des Vereins sachlich vertretbar und für die Mitglieder zumutbar sind.
Die Beitragserhöhung darf nicht unüblich hoch ausfallen.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, genügt die laut Satzung festgelegte erforderliche Mehrheit zur Beschlussfassung.
Übersteigt die Höhe des beabsichtigten Beitrags jedoch diese Grenze, so müssen alle diejenigen Mitglieder zustimmen, die von dieser Erhöhung betroffen sind.