Im Oktober 2004 wurde eine Änderung des Rundfunkgebührenvertrages von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen.
Danach wird ab 01.01 2007 auch für alle internetfähigen PC´s die Rundfunkgebühr in Höhe von 5,52 Euro monatlich fällig. Eigentlich kein Drama, da die meisten privaten Besitzer eines PC´s sowieso schon eine Gebühr an die GEZ entrichten und dadurch keine zusätzliche Gebühren anfallen.
Bei Rundfunkgeräte die gewerblich genutzt werden sieht der Sachverhalt anders aus. Hier war und ist eine zusätzliche Gebühr je Gerät zu zahlen.
In geänderten Rundfunkvertrag wurde nun die Formulierung
„zu gewerblichen Zwecken oder zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit“
durch „nicht private Zwecke“ ersetzt.
Dies hätte bei genauer Auslegung des Gesetztestextes für viele Vereine eine zusätzliche, teilweise erhebliche Gebührenbelastung zur Folge gehabt.
Der Aufschrei im Internet war gross und Einige haben schon den Untergang der Vereine vorhergesagt.
Doch das nicht alles so heiss gegessen wie es gekocht wird, zeigt jetzt ein Informationsschreiben des LSBH an seine Mitglieder.
Danach sollte lt. dem Hess. Rundfunk die Umformulierung zu “ nicht private Zwecke“ nur die ursprüngliche Formulierung klarstellen und nicht ersetzen. Da die Vereine keine auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit betreiben, bleiben auch die PC´s der für den Verein ehrenamtlich Tätigen zukünftig gebührenfrei, sofern bereits ein Erstgerät angemeldet ist.