Kurz bevor die Saison beginnt sei nochmal vor rollenden Kugeln gewarnt.
Das so eine Kegelkugel oder bessser zwei Kegelkugeln auch gefährlich sein können hat ein Dachdeckermeister vor kurzem erfahren.
Der Herr Dachdecker war zu einer Tagung in einem Hotel untergebracht und machte sich mit anderen Teilnehmern einen schönen Abend.
Kegeln macht Spaß dachte er sich und auf gings es zum lustigen Kegeln.
Als eine Kugel aus dem Sammelkasten auf den Rücklauf zurück rollte, stoppte er sie mit dem Fuß und wollte sie aufnehmen.
Doch plötzlich kam noch eine zweite Kugel zurück und er quetschte sich den Mittelfinger zwischen beiden Kugeln ein.
Die Folgen waren schmerzlich und erheblich. Der Mittelfinger war mehrfach gebrochen.
Aufgrund der Verletzung konnte der Herr Dachdecker sechs Wochen lang nicht arbeiten.
Daher verlangte er von der Hotelbetreiberin Schadenersatz in Höhe von 2500 Euro und Schmerzensgeld 1000 Euro.
Er war der Meinung, die Hotelbetreiberin habe die Verkehrssicherungspflicht für die Kegelbahn verletzt.
Doch die Richter waren anderer Meinung.
In der 1. Instanz scheiterte er mit seiner Klage vor dem Amtsgericht Lemgo, dagegen legte er beim Landgericht Berufung ein.
Doch auch das Landgericht gab dem Dachdecker überwiegend selbst die Schuld an dem Unfall.
Denn wer einfach so aus dem Kugelrücklauf eine Kugel aufnimmt, handelt leichtfertig.
Zudem ist dieser Teil der Bahn ein besonders gefährlicher Bereich, bei dem Vorsicht geboten ist.
Der Dachdecker hätte sich außerdem zunächst vergewissern müssen,
dass keine zweite Kugel aus dem Sammelkasten zurückrollt.
Da bin auch der Meinung der Richter.
(LG Detmold, Az.: 10 S 47/11; AG Lemgo, Urteil v. 23.02.2011, Az.: 20 C 403/10)
Also passt auf eure Finger auf.