Die Bezeichnung „Dummschwätzer“ ist nicht unbedingt als Beleidigung zu werten. Zu dieser Auffasung kommt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Mit dem Hinweis auf die Meinungsfreiheit hob das Bundesverfassungsgericht das Urteil gegen einen Stadtrat auf, der in einer hitzigen Ratssitzung einen Kontrahenten als „Dummschwätzer“ tituliert hatte.
Die obersten Richter wiesen in der Entscheidung jedoch darauf hin, dass es unterschiedlich schwere Schimpfwörter gibt.
Der „Dummschwätzer“ zählt nach Auffassung der Karlsruher Richter zu den weniger schlimmen Schimpfwörtern.
Was hat das jetzt mit dem Kegeln zu tun ?