Der Lahn-Dill-Kreis stellt auch in diesem Jahr Mittel für die Förderung des Jugendsports zur Verfügung.
Die Vereine können die Anträge bis zum 14. September online stellen.
Antragsberechtigt sind alle Sportvereine aus dem Lahn-Dill-Kreis die ihren Sitz nicht in der Stadt Wetzlar haben.
Also zum Beispiel die Kegelvereine aus Herborn und Dillenburg.
Weitere Voraussetzungen sind:
– Die Vereine müssen dem LSBH angehören.
– Sie müssen aktiv und regelmäßig Jugendarbeit betreiben.
– Sie bilden mindestens fünf Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren aus.
Da sich die Online-Beantragung laut dem Lahn-Dill-Kreis in den letzten Jahren bewährt hat wird an dem Verfahren festgehalten.
Für einen reibungslosen Ablauf, ist es wichtig und notwendig, dass die Vereine die Stammdatenbank pflegen.
Trotz mehrmaliger Bitten haben 37 der 455 antragsberechtigten Vereine noch keine E-Mail-Adresse hinterlegt.
Eine Vielzahl der hinterlegten Adressen ist nicht aktuell.
Der Lahn-Dill-Kreis weisst darauf hin, dass für dadurch entstehende Informationsdefizite oder unterbleibende Förderungen die Verantwortung bei den Vereinsverantwortlichen liegt.
Zur Beantragung der Förderung ist in der Vereinsdatenbank ein „Online Formular“ hinterlegt.
Der Antrag muss nur in wenigen Punkten ergänzt werden.
Die Auszahlung der Zuschüsse wird vermutlich im Oktober erfolgen.