In den meisten Vereinen kommt jetzt die Zeit der Sommerfeste.
Häufig wird in diesem Zuammenhang auch eine Lotterie oder eine Tombola für den guten Zweck veranstaltet.
Wo ist der Unterschied ?
Was muss beachtet werden?
Sowohl Lotterie als auch Tombola werden als Ausspielung bezeichnet.
Wenn der Gewinn in Geld besteht handelt es sich um eine Lotterie.
Von einer Tombola wird gesprochen, wenn die Gewinne Sachpreise sind.
Veranstaltungen wie ein Preiskegeln sind keine Ausspielungen, denn hier handelt es sich nicht um ein Glücksspiel, da es auf die persönlichen Fähigkeiten des Teilnehmers ankommt.
(gilt auch für Preisskat und Preisschießen)
Eine Ausspielung muss von der zuständigen Behörde genehmigt werden.
In der Regel gelten sie als genehmigt wenn der Gesamtpreis aller Losverkäufe 650 € nicht übersteigt (Landesgesetze beachten).
Wird der Erlös der Ausspielung unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwendet fällt die Lotteriesteuer erst an, wenn die Einnahmen 40.000 Euro übersteigen.