Die Hessische Landesregierung fördert das freiwillige Engagement ihrer Bürger auf unterschiedliche Weise, so hat das Land Hessen mit der Sparkassen-Versicherung zwei Rahmenverträge zum Schutz der hessischen ehrenamtlich Tätigen abgeschlossen.
Da es sich um Rahmenverträge des Landes handelt, ist eine gesonderte Anmeldung einzelner Personen nicht erforderlich, um den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, dass im Schadensfall die Versicherung die Regulierung übernimmt ?
– Haftpflichtversicherung
Ehrenamtlich Tätige in verantwortlicher Position, zum Beispiel Vorstandsmitglieder, sind nicht durch ihre private Haftpflichtversicherung geschützt. Diese Lücke wurde nun durch den subsidiär wirkenden Versicherungsvertrag geschlossen.
Im Schadensfall werden die ehrenamtlich Tätigen von Schadensersatzforderungen freigestellt, die über den Selbstbeteiligungsbetrag von 500 Euro hinausgehen.
Die Haftpflichtversicherung schützt keine Organisationen, sondern nur Einzelpersonen, sie ersetzt daher keine Vereinshaftpflichtversicherung.
– Unfallversicherung
Zwar werden manche ehrenamtlichen Tätigkeiten über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, doch es bestehen auch Lücken.
Das Land Hessen sichert deshalb über den Rahmenvertrag mit der Sparkassen-Versicherung alle hessischen Bürger subsidiär gegen sämtliche Unfallrisiken ab, denen sie in Ausübung ihres ehrenamtlichen Engagements ausgesetzt sind.
Weitere Informationen können auf der Seite gemeinsam aktiv abgerufen werden.