Übungsleiterfreibetrag

Vor kurzem wurde ich angesprochen ob der monatliche Freibetrag für Übungleiter in Höhe von 154 Euro auch dann steuer- und sozialversicherungfrei ist, wenn daneben noch eine Tätigkeit auf Grundlage eines „400 Euro Jobs“ besteht.

Ja der Freibetrag kann zusätzlich in Anspruch genomen werden.
Mehrere Tätigkeiten als Übungleiter müssen aber zusammengerechnet werden.

Hier bietet sich auch für gemeinnützige Vereine die Chance, auf eine für sie günstige Weise, ihre Helfer finanziell zu unterstützen.
Der Übungsleiter kann seine Vergütung freiwillig dem Verein spenden.
Wenn er 12 mal 154 Euro spendet sind das 1848 Euro im Jahr.
Darüber erhält er eine Spendenbescheinigung.

Bei einem angenommenen Steuersatz von 30 Prozent, macht er noch über 600 Euro gut.

Aber Achtung, der Verein sollte diese Vorgehensweise in der Praxis nicht übertreiben. Hat der Verein z.B. 20 Mitglieder, die einen Beitrag von 10 Euro monatlich zahlen, wird es schwierig werden dem Finanzamz zu erklären, dass davon 10 Übungleiter a 154 Euro im Monat bezahlt werden.